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Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1999 von Mag. Peter Handler mit Sitz in Deutschlandsberg gegründet und im Jahr 2006 in die Handler Rechtsanwalt GmbH eingebracht.
Zu den bevorzugten Tätigkeitsgebieten zählen das Inkassowesen,
das Konkursrecht und Unternehmenssanierungen, das Verkehrsrecht
und Unfallschäden, das Erbrecht und Verlassenschaftsrecht,
das Wirtschaftsrecht, das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht,
das Ehe- und Familienrecht, sowie das Vertragsrecht und Liegenschaftsrecht!
Ein weiteres Hauptbetätigungfeld stellt die Masseverwaltung
dar.
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» Recht auf persönlichen Verkehr
Steht einem Elternteil die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes nicht zu, so hat dieser das Recht mit
dem Kind "persönlich zu verkehren". Zweck des so genannten "Besuchsrechtes" ist es, eine auf Blutsverwandtschaft
beruhende Bindung zwischen Eltern und Kindern aufrechtzuerhalten.
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» Dienstbarkeiten – "Belastungen einer Liegenschaft"
Dienstbarkeiten (Servitute) sind beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen. Der Eigentümer einer Liegenschaft
kann dementsprechend dazu verpflichtet werden zum Vorteil eines anderen etwas zu dulden ("bejahendes Servitut") oder zu unterlassen
("verneinendes Servitut"). Beispielsweise kann eine Dienstbarkeit darin bestehen, dass der Eigentümer einer Liegenschaft das Gehen
oder Fahren über sein Grundstück dulden muss.
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