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Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1999 von Mag. Peter Handler mit Sitz in Deutschlandsberg gegründet und im Jahr 2006 in die Handler Rechtsanwalt GmbH eingebracht.
Zu den bevorzugten Tätigkeitsgebieten zählen das Inkassowesen,
das Insolvenzrecht und Unternehmenssanierungen, das Verkehrsrecht
und Unfallschäden, das Erbrecht und Verlassenschaftsrecht,
das Wirtschaftsrecht, das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht,
das Ehe- und Familienrecht, sowie das Vertragsrecht und Liegenschaftsrecht!
Ein weiteres Hauptbetätigungfeld stellt die Masseverwaltung
dar.
Seit November 2011 besteht in 8552 Eibiswald 3 ein Besprechungsbüro, welches jeden Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung geöffnet ist.
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» Schmerzengeld für verweigertes Besuchsrecht
Gemäß § 145 b ABGB haben Kindeseltern alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen
Elternteil beeinträchtigen könnte. Diese vorerst unscheinbar klingende Regelung hat durch eine aktuelle
Entscheidung des Obersten Gerichtshofes an Gewicht gewonnen, weil nunmehr erstmals bei einer schuldhaften
Verletzung dieser Pflicht bezüglich eines verweigerten Besuchsrechtes „Schmerzengeld“ zugesprochen wurde.
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» Autofahrer aufgepasst
Beim Überqueren von Schutzwegen ist besondere Vorsicht geboten. Der Lenker eines Fahrzeuges - das kein
Schienenfahrzeug ist - hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet
oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu
ermöglichen – so § 9 Abs 2 StVO.
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